Registrieren und Impfen für Beschäftigte aller Schulformen

GEW informiert: Stand 31. März 2021

Bisher schien die Impfreihenfolge im Schuldienst klar zu sein. Laut Impfverordnung § 3.9 gehören die Kolleginnen und Kollegen, die in Grund- und Förderschulen tätig ist, zur Gruppe mit der zweithöchsten Priorität. Viele, wenn auch nicht alle Kolleginnen und Kollegen dieser Schulformen haben bereits eine Impfung erhalten.

Die Beschäftigten aller anderen Schulformen finden sich in § 4.8 wieder – der Gruppe 3 der Impfpriorität.

Am 31.3.2021 gab das Kultusministerum eine Information heraus, nach der sich auch diese Gruppe nunmehr registrieren lassen kann, wenn die Meldeadresse in Hessen ist. Vereinzelt wurde uns sogar schon von der Zuweisung zeitnaher Impftermine berichtet.

Mitteilung des Kultusministeriums

Unabhängig von einer Bewertung dieser Möglichkeit im Hinblick auf noch nicht geimpfte Erzieher:innen und Lehrkräfte von Grund- und Förderschulen wollen wir euch auf diese Möglichkeit hinweisen.

So kommt ihr zu eurer Registrierung:

www.impfterminservice.hessen.de

  1. Ruft die Seite der Impfterminvergabe Hessen auf. Hier der Link: Willkommen zu Ihrem Impfterminservice für Hessen  www.impfterminservice.hessen.de
  2. Ganz unten gelangt ihr mit einem Klick zu der Berechtigungsprüfung.
  3. Dort wählt ihr die Prioritätsgruppe 2 aus.
  4. Auf der nächsten Seite werdet ihr aufgefordert, eure Zugehörigkeit zu der Gruppe 2 zu konkretisieren. Klickt hier auf das 10. Feld „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in sonstigen Schulen tätig sind. Ein Infokasten informiert euch darüber, dass zu dieser Gruppe alle Schulformen mit Ausnahme der Grund- und Förderschulen gehören.
  5. Nun gebt ihr eure persönlichen Daten an und könnt die Registrierung abschließen.
  6. Achtung: Ihr benötigt für den Impftermin neben einem Ausweisdokument auch eine Bescheinigung der Schule! Dazu ist eine einfache Arbeitgeberbescheinigung ausreichend. Es ist sicherlich kein Fehler, wenn ihr diese nach Möglichkeit noch vor den Ferien ausstellen lasst! 
  7. Von einer Anweisung an die Schulen, diese Bescheinigung nicht auszustellen,  ist nach Informationen der GEW auf Nachfrage im Kultusministerium und bei verschiedenen Schulämtern nichts bekannt.

Wir bedanken uns bei Thilo Hartmann, GPRLL am Staatlichen Schulamt Offenbach, für die Zusammenstellung der Informationen.

Wir wünschen allen interessierten Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg und einen baldigen Termin!

 

Bild: Myriam Zilles on Unsplash