GEW informiert: Stand 31. März 2021
Bisher schien die Impfreihenfolge im Schuldienst klar zu sein. Laut Impfverordnung § 3.9 gehören die Kolleginnen und Kollegen, die in Grund- und Förderschulen tätig ist, zur Gruppe mit der zweithöchsten Priorität. Viele, wenn auch nicht alle Kolleginnen und Kollegen dieser Schulformen haben bereits eine Impfung erhalten.
Die Beschäftigten aller anderen Schulformen finden sich in § 4.8 wieder – der Gruppe 3 der Impfpriorität.
Am 31.3.2021 gab das Kultusministerum eine Information heraus, nach der sich auch diese Gruppe nunmehr registrieren lassen kann, wenn die Meldeadresse in Hessen ist. Vereinzelt wurde uns sogar schon von der Zuweisung zeitnaher Impftermine berichtet.
Mitteilung des Kultusministeriums
Unabhängig von einer Bewertung dieser Möglichkeit im Hinblick auf noch nicht geimpfte Erzieher:innen und Lehrkräfte von Grund- und Förderschulen wollen wir euch auf diese Möglichkeit hinweisen.
So kommt ihr zu eurer Registrierung:
www.impfterminservice.hessen.de
Wir bedanken uns bei Thilo Hartmann, GPRLL am Staatlichen Schulamt Offenbach, für die Zusammenstellung der Informationen.
Wir wünschen allen interessierten Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg und einen baldigen Termin!
Bild: Myriam Zilles on Unsplash