Aufruf zum Warnstreik

Demo in Mittelhessen 12.4.2018

Hessenweite Aktionswoche ab 13.4.2018

 

Wie der Tagespresse zu entnehmen, finden derzeit Aktionen der Tarifbeschäftigten beim Bund und bei den Kommunen statt. Die GEW beteiligt sich mit Aufrufen zu einem Warnstreik und zur Teilnahme an Aktionen in den Regionen.

Am Vormittag des heutigen Dienstags, 10. April 2108, haben die Demonstrationen in Kassel begonnen und werden morgen in Wiesbaden und übermorgen in Darmstadt fortgesetzt.

Bevor die Aktionswoche am Freitag, 13. April 2018, in Frankfurt endet (Näheres: www. gew-hessen.de) findet die Demo für Mittelhessen am Donnerstag, 12.4.2018, in Gießen statt und die Betroffenen und alle anderen, die sich solidarisch erklären, sind zur Teilnahme aufgerufen.

Geplanter Ablauf am 12. April 2018 in Gießen:

  • 7.30 bis 9 Uhr Treffpunkt Lindenplatz
  • 9.30 Demonstrationszug durch die Gießener Innenstadt vom Lindenplatz aus mit Zwischenstopps bei der Agentur für Arbeit, dem Rathaus und der Sparkasse
  • anschließend bis etwa 12.30 Uhr Kundgebung auf dem Lindenplatz

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Februar 2018 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TVöD. In zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Die GEW fordert in der Tarifrunde 2018: Erhöhung der Tabellenentgelte um sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung der Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende um 100 Euro monatlich.

Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich des TVöD und TVPöD in den kommunalen Einrichtungen der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach, im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis und im Wetteraukreis zu einem ganztägigen Warnstreik am 13. April 2018 auf.

Zur Info: Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle ArbeitnehmerInnen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind. Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. KollegInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld.

Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug (Kopie des Gehaltsnachweises erforderlich) als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags plus fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren.