Fehlstart in die Inklusion

Menschenrecht in Hessen unter Haushaltsvorbehalt

von Johannes Batton

ller Kritik zum Trotz ist ein Jahr nach der Neuregelung der sonderpädagogischen Förderung im Hessischen Schulgesetz (HSchG) nun auch die lange umkämpfte neue sonderpädagogische Verordnung (VOSB) in Kraft getreten. Doch schlimmer noch als die Verordnung, welche die bisher für den Gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder geltenden Standards dramatisch absenkt, ist die Realität. Die Erfahrungen mit der Vorbereitung dieses Schuljahres zeigen deutlich, dass es dem Hessischen Kultusministerium (HKM) nicht um eine sachgerechte Umsetzung des Inklusionsgebots der UN geht, sondern um Mangelverwaltung. Die Empfehlung Hessischer Förderausschüsse sind in den meisten Fällen nicht das Papier Wert, auf dem sie stehen. In dem Bemühen, den eklatanten Mangel an Personal zu verschleiern, Widersprüche zu vertuschen und Mitglieder von Förderausschüssen zu reglementieren, greifen einzelne Schulämter zu mehr als fragwürdigen Methoden.

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