Impfen für Pädagoginnen und Pädagogen

Zusätzliche Maßnahmen vor weiterer Schulöffnung notwendig

Pressemitteilung 11. März 2021

GEW Hessen begrüßt das angekündigte Impfangebot für alle Pädagoginnen und Pädagogen, fordert aber zusätzliche Maßnahmen vor der geplanten weiteren Schulöffnung ein

Die hessische Landesregierung hat bereits in ihrem im Februar vorgelegten Perspektivplan angekündigt, die Schulen nach den Osterferien weiter zu öffnen. Nun wurde bekannt gegeben, dass die Jahrgangsstufen 1 bis 4 nach den Ferien in den Regelbetrieb übergehen sollen, die höheren Klassen in den Wechselunterricht. Die Jahrgänge ab Klasse 7, die sich bislang im Distanzlernen befinden, sollen bereits ab dem 22. März zumindest für einzelne Tage in die Schulen zurückgeholt werden. Die GEW Hessen bewertet positiv, dass so alle Jahrgänge wieder, zumindest tageweise, die Schule besuchen. „Viele Schülerinnen und Schüler, vor allem ab der Jahrgangsstufe 7, waren nun über Wochen ausschließlich im Distanzlernen. Das ist eine Herausforderung für das Lernen, und stellt darüber hinaus oft auch eine psychische und soziale Belastung dar. Es ist daher ausgesprochen wichtig, dass wieder ein regelmäßiger Kontakt in Präsenz stattfindet“, so Maike Wiedwald, Vorsitzende der GEW Hessen.

Gleichwohl erfordert die Entwicklung der Infektionszahlen mit wieder ansteigenden Inzidenzwerten Gegenmaßnahmen, um den Schulbetrieb entsprechend abzusichern. Die GEW Hessen fordert daher weitere Maßnahmen für den Gesundheitsschutz, wie die Anschaffung von Luftfilteranlagen. Maike Wiedwald freut sich, dass die GEW-Forderung nach einer höheren Impf-Priorisierung für Erzieherinnen und Erzieher sowie Grund- und Förderschullehrkräfte bereits umgesetzt wurde. Dass nach Ostern nun auch dem schulischen Personal an allen anderen Schulformen eine Impfung ermöglicht werden soll, wird von der GEW Hessen ebenso begrüßt: „Die Klassen 5 und 6 befinden sich, ebenso wie die Grundschulen, bereits seit gut zwei Wochen im Wechselunterricht. Dennoch haben die Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen bislang kein Impfangebot erhalten. Nicht zuletzt in der inklusiven Beschulung kann oft das Abstandsgebot nicht eingehalten werden. An den berufsbildenden Schulen kommen junge Erwachsene aus einer Vielzahl an Betrieben und oft auch aus unterschiedlichen Regionen zusammen, auch hier besteht daher ein erhöhtes Risiko.“

Das im Rahmen des letzten Bund-Länder-Gesprächs vereinbarte wöchentliche Testangebot für alle Schülerinnen und Schüler sollte in Hessen möglichst schnell realisiert werden. Dafür muss entweder eine Testung durch medizinisches Fachpersonal sichergestellt werden, oder aber mit verlässlichen Selbsttests gearbeitet werden. Diese müssen allerdings von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise deren Eltern sicher und einfach angewendet werden können. Zudem muss Klarheit bestehen, was auf ein eventuelles positives Ergebnis hin zu tun ist. Gleichzeitig darf das Testangebot, welches immer nur eine Momentaufnahme liefert, keinesfalls zur Zurückstellung der weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen führen.

Nach Überzeugung der GEW kann das Wechselmodell ab Klasse 7 nur realisiert werden, wenn die bisherige Regelung bezüglich der Abschlussklassen angepasst wird. Diese befinden sich seit Januar durchgehend im vollen Präsenzunterricht, werden aber in der Regel geteilt und dann in zwei Räumen von nur einer Lehrkraft betreut. „Das hat sich nicht bewährt“, so die Einschätzung von Maike Wiedwald. Die angekündigte „Notbremse“ für die weitere Schulöffnung bei Überschreitung einer Inzidenz von 100 hält die GEW für nicht ausreichend: „Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sehen vor, dass ab einer Inzidenz von 50 auch an Grundschulen Wechselunterricht erfolgt. Nur in diesem Rahmen kann das Abstandsgebot in den Klassen eingehalten werden. Nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Verbreitung von Mutationen halten wir es für nicht vertretbar, dass die Landesregierung erst ab einer Inzidenz von über 100 von der angekündigten Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb absehen will.“

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